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Montag, den 11. Febr. 2013

Schiedsklausel bindet Dritten: jein  

Differenzierte Dreierbeziehung bei Contract und Tort
.   Eine Werft verklagt den Lieferanten von Schiffsteilen. Der wendet ein, die Werft sei an die Schiedsklausel im Vertrag des Bestellers mit dem Lieferanten gebunden. Die Werft unterwirft sich dem Schiedsprozess für den vertraglichen Leistungsanspruch, da sie durch Subrogation die Rechte des Auftraggebers geltend macht.

Doch für den deliktischen Anspruch aus rechtswidrigem Eingriff in Vertragsbeziehungen gegen den Lieferanten verweigert sie die Mitwirkung am Schiedsverfahren. Der Anspruch sei nichtvertraglich, und die Schiedsklausel erfasse ihn nicht.

Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans stimmt der Werft im Fall VT Halter Marine v. Wartsila North America zu. Eine Unterwerfung unter die Arbitration Clause sei nur nach dem Estoppel-Prinzip denkbar. Dieses hat der Lieferant nicht belegt. Das Untergericht hat dieses Manko übersehen, erklärt es in seiner ausführlichen Begründung vom 8. Februar 2013, und muss neu prüfen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.