Schiedsklausel bindet Dritten: jein
Differenzierte Dreierbeziehung bei Contract und Tort
CK • Washington. Eine Werft verklagt den Lieferanten von Schiffsteilen. Der wendet ein, die Werft sei an die Schiedsklausel im Vertrag des Bestellers mit dem Lieferanten gebunden. Die Werft unterwirft sich dem Schiedsprozess für den vertraglichen Leistungsanspruch, da sie durch Subrogation die Rechte des Auftraggebers geltend macht.Doch für den deliktischen Anspruch aus rechtswidrigem Eingriff in Vertragsbeziehungen gegen den Lieferanten verweigert sie die Mitwirkung am Schiedsverfahren. Der Anspruch sei nichtvertraglich, und die Schiedsklausel erfasse ihn nicht.
Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans stimmt der Werft im Fall VT Halter Marine v. Wartsila North America zu. Eine Unterwerfung unter die Arbitration Clause sei nur nach dem Estoppel-Prinzip denkbar. Dieses hat der Lieferant nicht belegt. Das Untergericht hat dieses Manko übersehen, erklärt es in seiner ausführlichen Begründung vom 8. Februar 2013, und muss neu prüfen.