Doch für den deliktischen Anspruch aus rechtswidrigem Eingriff in Vertragsbeziehungen gegen den Lieferanten verweigert sie die Mitwirkung am Schiedsverfahren. Der Anspruch sei nichtvertraglich, und die Schiedsklausel erfasse ihn nicht.
Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans stimmt der Werft im Fall VT Halter Marine v. Wartsila North America zu. Eine Unterwerfung unter die Arbitration Clause sei nur nach dem Estoppel-Prinzip denkbar. Dieses hat der Lieferant nicht belegt. Das Untergericht hat dieses Manko übersehen, erklärt es in seiner ausführlichen Begründung vom 8. Februar 2013, und muss neu prüfen.