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Freitag, den 15. Febr. 2013

Haftung beim Unternehmenskauf  

Exklusivitätsklausel verprellt Anbieter
.   Vor dem Erwerb eines Unternehmens vereinbart ein Interessent eine Exklusivität mit dem Target: Das Unternehmen darf nicht mit Dritten verhandeln und muss den Interessenten über Angebote Dritter unterrichten.

Als die Firma sieben Tage nach dem Ende der Exklusivitätsfrist von einem Dritten erworben wird, folgt die Klage auf Kostenerstattung von $1 Mio. In New York City entschied am 14. Februar 2013 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks im Fall Vector Capital Corp. v. Ness Technologies Inc. gegen das Unternehmen:

Die untergerichtlich festgestellte Unschlüssigkeit der Klage geht fehl. Sieben Tage für die bei einem Erwerb notwendige Due Diligence reichen nicht, also muss es vor Fristablauf wie behauptet bereits Verhandlungen mit Dritten gegeben haben. Das vor Fristende nicht offengelegte Angebot des Dritten kann einen Vertragsbruch auslösen, selbst wenn es kein Term Sheet enthielt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.