Haftung beim Unternehmenskauf
Exklusivitätsklausel verprellt Anbieter
CK • Washington. Vor dem Erwerb eines Unternehmens vereinbart ein Interessent eine Exklusivität mit dem Target: Das Unternehmen darf nicht mit Dritten verhandeln und muss den Interessenten über Angebote Dritter unterrichten. Als die Firma sieben Tage nach dem Ende der Exklusivitätsfrist von einem Dritten erworben wird, folgt die Klage auf Kostenerstattung von $1 Mio. In New York City entschied am 14. Februar 2013 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks im Fall Vector Capital Corp. v. Ness Technologies Inc. gegen das Unternehmen:
Die untergerichtlich festgestellte Unschlüssigkeit der Klage geht fehl. Sieben Tage für die bei einem Erwerb notwendige Due Diligence reichen nicht, also muss es vor Fristablauf wie behauptet bereits Verhandlungen mit Dritten gegeben haben. Das vor Fristende nicht offengelegte Angebot des Dritten kann einen Vertragsbruch auslösen, selbst wenn es kein Term Sheet enthielt.