Stiftung erstattet Prozesskosten
Anspruch der Museumsstiftungsverwalter gegen Stiftung
CK • Washington. Eine Anwaltshonorarerstattung von $2.875.058,23 verlangen Verwalter der sie beschäftigenden Museumsstiftung. Diese lehnt ab, weil die Honorare zu hoch seien und ein self-dealing im Sinne von §181 BGB verboten sei. Zudem sei ein Kostenteil nicht bei der Verteidigung der Stiftung in Prozessen angefallen, sondern bei Widerklagen. Das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks in Washington, DC, erörtert im Fall Armenian Assembly of America, Inc. v. Cafesjian lehrreich die Anspruchsgrundlagen und Berechnung des Erstattungsanspruches, dem es in Höhe von $1.447.974,15 am 20. Februar 2013 stattgab.