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Donnerstag, den 21. Febr. 2013

Stiftung erstattet Prozesskosten  

Anspruch der Museumsstiftungsverwalter gegen Stiftung
.   Eine Anwaltshonorarerstattung von $2.875.058,23 verlangen Verwalter der sie beschäftigenden Museumsstiftung. Diese lehnt ab, weil die Honorare zu hoch seien und ein self-dealing im Sinne von §181 BGB verboten sei. Zudem sei ein Kostenteil nicht bei der Verteidigung der Stiftung in Prozessen angefallen, sondern bei Widerklagen.

Das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks in Washington, DC, erörtert im Fall Armenian Assembly of America, Inc. v. Cafesjian lehrreich die Anspruchsgrundlagen und Berechnung des Erstattungsanspruches, dem es in Höhe von $1.447.974,15 am 20. Februar 2013 stattgab.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.