Alte, schwache Marke verliert
CK • Washington. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst, gilt im Markenrecht wie bei Müllern. Die ältere Marke schlägt die neuere. Die eingetragene Marke wird von der nichteingetragenen Common Law-Marke entwertet, wenn sie nicht bereits sechs eingetragene Jahre überlebt hat und incontestable geworden ist.
Im Streit zwischen Musik- und Filmfirmen um die ältere Marke Phifty-50 und den neueren Filmtitel 50/50 gewinnt der Filmanbieter am 21. Februar 2013. In Chicago belegt das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA im Fall Eastland Music Group LLC v. Lionsgate Entertainment, Inc., wieso die Marke als schwach gilt und erklärt zudem, dass Marke und Titel ungleicher Natur sind.
Titelschutz gibt es im Recht der USA nicht. Zudem ist der 50/50-Titel schon oft erschienen und lange vor der Marke bekannt gewesen. Eine markenrechtliche Irreführung des Verbrauchers liegt nicht vor. Wer einen Filmtitel sieht, denkt nicht gleich an eine gleichlautende Musikmarke und verwechselt die Herkunft von Film und Musik.
Im Streit zwischen Musik- und Filmfirmen um die ältere Marke Phifty-50 und den neueren Filmtitel 50/50 gewinnt der Filmanbieter am 21. Februar 2013. In Chicago belegt das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA im Fall Eastland Music Group LLC v. Lionsgate Entertainment, Inc., wieso die Marke als schwach gilt und erklärt zudem, dass Marke und Titel ungleicher Natur sind.
Titelschutz gibt es im Recht der USA nicht. Zudem ist der 50/50-Titel schon oft erschienen und lange vor der Marke bekannt gewesen. Eine markenrechtliche Irreführung des Verbrauchers liegt nicht vor. Wer einen Filmtitel sieht, denkt nicht gleich an eine gleichlautende Musikmarke und verwechselt die Herkunft von Film und Musik.