Patentbeweise im US-Gericht gesucht
Mangelnder Antrag deutschen Gerichts verhindert Quellkode-Freigabe
CK • Washington. Eine deutsche GmbH beantragte im US-Gericht einen Beschweisbeschluss gegen Skype, den Quellkode für Patentprozesse in Deutschland und Luxemburg freizugeben. Das Bundesgericht in Delaware legte im Fall Via Vadis Controlling GmbH v. Skype Inc. am 21. Februar 2013 dar, wieso ihm der Antrag zulässig erscheint. Doch übt es sein Ermessen gegen den Beweisbeschaffungsantrag der GmbH aus. Besonders nachteilig wirkt auf den United States District Court for the District of Delaware die mangelnde Mitwirkung der ausländischen Gerichte bei der Beweisbeschaffung in den USA sowie die Gefahr, dass unter Umgehung der Grenzen fremden Beweisrechts über ein US-Gericht mehr Beweise beschaffbar werden sollten als nach dem Prozessrecht der anderen Gerichte.