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Montag, den 25. Febr. 2013

Patentbeweise im US-Gericht gesucht  

Mangelnder Antrag deutschen Gerichts verhindert Quellkode-Freigabe
.   Eine deutsche GmbH beantragte im US-Gericht einen Beschweisbeschluss gegen Skype, den Quellkode für Patent­prozesse in Deutschland und Luxemburg freizugeben. Das Bundes­gericht in Delaware legte im Fall Via Vadis Controlling GmbH v. Skype Inc. am 21. Februar 2013 dar, wieso ihm der Antrag zulässig erscheint. Doch übt es sein Ermessen gegen den Beweis­beschaffungs­antrag der GmbH aus.

Besonders nachteilig wirkt auf den United States District Court for the District of Delaware die mangelnde Mitwir­kung der auslän­dischen Gerichte bei der Beweis­beschaffung in den USA sowie die Gefahr, dass unter Umgehung der Grenzen fremden Beweis­rechts über ein US-Gericht mehr Beweise beschaffbar werden sollten als nach dem Prozessrecht der anderen Gerichte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.