Das Bundesgericht der Hauptstadt setzt sich am 1. März 2013 mit diesen Fragen im Fall Government of the Province of Manitoba v. Norton auseinander. Obwohl es dem Amt bereits im Jahre 2005 eine gründliche Prüfung aufgegeben hatte, stellt es fest, dass das Amt die Aufgaben weiterhin ignoriert. In seiner sechsseitigen Begründung erklärt es, dass der Baustopp bis zur vollständigen Aufklärung durch das Amt bleibt. Nur die geplante Trinkwasseraufbereitungsanlage darf North Dakota errichten.
Das Bundesgericht der Hauptstadt setzt sich am 1. März 2013 mit diesen Fragen im Fall Government of the Province of Manitoba v. Norton auseinander. Obwohl es dem Amt bereits im Jahre 2005 eine gründliche Prüfung aufgegeben hatte, stellt es fest, dass das Amt die Aufgaben weiterhin ignoriert. In seiner sechsseitigen Begründung erklärt es, dass der Baustopp bis zur vollständigen Aufklärung durch das Amt bleibt. Nur die geplante Trinkwasseraufbereitungsanlage darf North Dakota errichten.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.