Sinkende Einschaltquoten: Monopolist schuld?
Fernsehanstalt klagt wegen Kartellrechtsverstoß
FG - Washington. Die Beklagte ermittelt als Monopolistin Einschaltquoten der TV-Sender sowohl bundesweit als auch für einzelne lokale Märkte. Als sie in Miami ein neues Messverfahren einführte, sanken die Quoten einer Fernsehanstalt in diesem Bereich um etwa 50%, wodurch diese monatliche Umsatzeinbußen auf dem Werbemarkt in Millionenhöhe erlitt. Sie klagte auf Schadensersatz, weil die Beklagte ihre marktbeherrschende Stellung ausnutze, indem sie potentiellen Mitbewerbern den Zugang zum Markt für Quotenmessungen versperre und Kunden schlechte Messmethoden zu überhöhten Preisen aufzwinge.
Das Bundesberufungsgericht für den elften Bezirk der USA in Atlanta bestätigte am 4. März 2013 in der Sache Sunbeam Television Corp. v. Nielsen Media Research, Inc. die Klageabweisung. Die Klägerin sei nicht nach dem vierten Abschnitt des Clayton Act klagebefugt. Sie hätte darlegen und beweisen müssen, dass sie erstens eine kartellrechtlich relevante Rechtsverletzung erlitten habe und zweitens als efficient Enforcer das Kartellrecht wirksam durchsetzen könne. Letzteres gelang der Klägerin nicht.
Hierzu sei ein kausaler Zusammenhang zwischen der Kartellrechtsverletzung und der geltend gemachten Rechtsverletzung notwendig. Dabei mache es keinen Unterschied, ob die Klägerin Mitbewerberin oder, wie hier, nur Kundin sei. Sie hätte insbesondere unter Beweis stellen müssen, dass potentielle Mitbewerber tatsächlich gewillt und in der Lage gewesen seien, den relevanten Markt zu betreten, und daran von der Beklagten unter Ausnutzung deren marktbeherrschenden Stellung gehindert wurden. Dies hatte die Klägerin zwar behauptet, nicht jedoch ausreichend nachgewiesen.