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Donnerstag, den 07. März 2013

Als Richterin Wahlgelder genommen  

Als Schiedsrichterin deshalb befangen?
.   Dass die Schiedsrichterin, die als ehemalige Richterin Wahlspenden von Anwälten einer Partei erhalten hatte, unbefangen ist, klärt das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks am 6. März 2013 nach der Ermittlung dieses Grundsatzes:
[A]n arbitrator is evidently partial only if a reasonable person would necessarily conclude that the arbitrator was partial to one side. James Freeman v. Pittsburgh Glass Works LLC, S. 28.
Da die gegnerischen Anwälte der Richterin ebenfalls - sogar viel mehr - Wahlgelder gaben, gilt diese nicht als einseitig voreingenommen. Die weitere interessante Frage dieses Falles lautet, ob das Gericht überhaupt für eine Beurteilung dieser Frage zuständig sein kann, nachdem es den Streit an das Schiedsgericht verwiesen hatte.

Die Zuständigkeit kann weiter bestehen, wenn die Klage nicht rechtskräftig mit einem Dismissal abgewiesen, sondern lediglich administrativ die Akte geschlossen wurde. Letzteres trifft hier zu, erklärt lesenswert das Gericht in Philadelphia.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.