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Sonntag, den 10. März 2013

Herbizid auf Dörfler: ATCA-Haftung?

 
.   Haftet ein amerikanisches Unternehmen, das im Auftrag des Pentagons Herbizide auf Kolumbien versprühte und am Rande einige Dörfer in Ekuador erwischte? Den Dörflern juckt's, sie befürchten Krebs, und sie klagen im Bundesgericht der US-Hauptstadt unter Berufung auf den Alien Torts Claims Act.

Das Unternehmen verteidigt sich mit Hinweisen auf mangelnde Sachverständigenbeweise für Kausalität, Dosis, Gesundheitschäden und behauptete Fläche. Das Gericht erklärt am 5. März 2013, weshalb der Prozess Arias v. Dyncorp. fortgesetzt wird, jedoch nur wegen der behaupteten Gesundheitsschädigungen, nicht der gänzlich unbewiesen Schäden an Flora und Fauna in den Dörfern.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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