In San Francisco bestätigte das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA am 11. März 2013 im Fall Sofa Entertainment, Inc. v. Dodger Productions, Inc. diese Einrede und bezeichnet sie als klassischen Fall der erlaubten Wiederverwendung. Die Einblendung stellt eine historische Begebenheit dar, die als Zitat in das Musical gehört.
Das Zitat schadet dem Urheberrechtsinhaber auch nicht. Es wird in einer transformierenden Funktion, nicht für seinen ursprünglichen Unterhaltungswert eingesetzt. Mit seiner lesenswerten Begründung erklärt das Gericht auch, weshalb die Beklagte die nach § 505 des Copyright Act zugesprochene Anwaltskostenerstattung von $155.000 behalten darf.