Unterschlägt Google Namensrechte?
Bei Namenseingabe Potenzmittel angeboten
CK • Washington. Zwei Suchmaschinen hatte die Klägerin bereits verklagt; nun geht sie gegen Google vor. Wenn sie ihren Namen eintippt, zeigt Google in der Suche, bei Adwords und bei verbundenen Ergebnissen auch Werbung für Potenzmittel an. Darin sieht sie ein Unterschlagen ihres Namensrechts.In Chicago sieht das das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA anders. Im Fall Beverly Stayart v. Google Inc. stellt es darauf ab, dass ihr Name wegen der früheren Prozesse bereits zum bekannten Suchbegriff wurde. Das Auffinden ihres Namens als Prozesspartei liegt im öffentlichen Interesse.
Googles gewerbliche Nutzung stellt nicht primär auf das Recht an ihrem Namen ab, sondern bewegt sich im Rahmen der Ausnahme des anspruchsbegründenden Gesetzes §995.50(2)(b) von Wisconsin und des Common-Law-Namensrechts als incidental Use, befindet der United States Court of Appeals for the Seventh Circuit mit lehrreichen Erläuterungen.