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Mittwoch, den 13. März 2013

Unterschlägt Google Namensrechte?  

Bei Namenseingabe Potenzmittel angeboten
.   Zwei Suchmaschinen hatte die Klägerin bereits verklagt; nun geht sie gegen Google vor. Wenn sie ihren Namen eintippt, zeigt Google in der Suche, bei Adwords und bei verbundenen Ergebnissen auch Werbung für Potenzmittel an. Darin sieht sie ein Unterschlagen ihres Namensrechts.

In Chicago sieht das das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA anders. Im Fall Beverly Stayart v. Google Inc. stellt es darauf ab, dass ihr Name wegen der früheren Prozesse bereits zum bekannten Suchbegriff wurde. Das Auffinden ihres Namens als Prozesspartei liegt im öffentlichen Interesse.

Googles gewerbliche Nutzung stellt nicht primär auf das Recht an ihrem Namen ab, sondern bewegt sich im Rahmen der Ausnahme des anspruchsbegründenden Gesetzes §995.50(2)(b) von Wisconsin und des Common-Law-Namensrechts als incidental Use, befindet der United States Court of Appeals for the Seventh Circuit mit lehrreichen Erläuterungen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.