Diskriminierung beim Vertragsschluss
CK • Washington. Ein Firmeninhaber ist schwarz, der einer anderen Firma weiß. Beide bewerben sich für einen Vertrag mit einer Telefongesellschaft. Diese wählt als Vertragspartner die vom Weißen geleitete Firma, weil ihr Angebot preisgünstiger ist.
Auf die Klage des anderen Unternehmens wegen verbotener Ungleichbehandlung entscheidet in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Underdog Trucking, LLC v. Cellco Partnership, dass zwar der Anscheinsbeweis der Diskriminierung erbracht ist, doch die Telefongesellschaft ein rechtmäßiges Motiv nachgewiesen hat. Die Klage wurde daher am 14. März 2013 abgewiesen.
Auf die Klage des anderen Unternehmens wegen verbotener Ungleichbehandlung entscheidet in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Underdog Trucking, LLC v. Cellco Partnership, dass zwar der Anscheinsbeweis der Diskriminierung erbracht ist, doch die Telefongesellschaft ein rechtmäßiges Motiv nachgewiesen hat. Die Klage wurde daher am 14. März 2013 abgewiesen.