Auf die Klage des anderen Unternehmens wegen verbotener Ungleichbehandlung entscheidet in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Underdog Trucking, LLC v. Cellco Partnership, dass zwar der Anscheinsbeweis der Diskriminierung erbracht ist, doch die Telefongesellschaft ein rechtmäßiges Motiv nachgewiesen hat. Die Klage wurde daher am 14. März 2013 abgewiesen.
Auf die Klage des anderen Unternehmens wegen verbotener Ungleichbehandlung entscheidet in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Underdog Trucking, LLC v. Cellco Partnership, dass zwar der Anscheinsbeweis der Diskriminierung erbracht ist, doch die Telefongesellschaft ein rechtmäßiges Motiv nachgewiesen hat. Die Klage wurde daher am 14. März 2013 abgewiesen.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.