Das Bundesgericht der Hauptstadt verkündete am 13. März 2013 eine ausführliche Begründung, die den komplexen Sachverhalt ebenso wie die rechtlich letzlich einfache Lösung darlegt. Dem Gericht fehlt wegen der Immunität des ausländischen Staats, die gerade in Steuersachen respektiert wird und nicht von einer der Ausnahmen des Foreign Sovereign Immunities Act ausgehöhlt wird, die sachliche Zuständigkeit.
Das Bundesgericht der Hauptstadt verkündete am 13. März 2013 eine ausführliche Begründung, die den komplexen Sachverhalt ebenso wie die rechtlich letzlich einfache Lösung darlegt. Dem Gericht fehlt wegen der Immunität des ausländischen Staats, die gerade in Steuersachen respektiert wird und nicht von einer der Ausnahmen des Foreign Sovereign Immunities Act ausgehöhlt wird, die sachliche Zuständigkeit.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.