×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 16. März 2013

Steuerinformant verliert Belohnungsanspruch

 
.   Kann der Steuerinformant, dem eine Belohnung zugesprochen wurde, diese im US-Prozess gegen sein Heimatland einklagen? Im Fall Odhiambo v. Kenya verklagte der Kläger Kenia, wo er Bankkonten von Steuerhinterziehern aufdeckte. Der Staat hatte ihm die Belohnung zugesagt, doch aus Angst um sein Leben floh er in die USA und klagte die Belohnung ein.

Das Bundesgericht der Hauptstadt verkündete am 13. März 2013 eine ausführliche Begründung, die den komplexen Sachverhalt ebenso wie die rechtlich letzlich einfache Lösung darlegt. Dem Gericht fehlt wegen der Immunität des ausländischen Staats, die gerade in Steuersachen respektiert wird und nicht von einer der Ausnahmen des Foreign Sovereign Immunities Act ausgehöhlt wird, die sachliche Zuständigkeit.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER