Das Bundesberufungsgericht für die Hauptstadt, den District of Columbia, entschied in dem Fall American Civil Liberties Union v CIA am 15. März 2013, dass die von der CIA vorgebrachte Glomar Response nicht greife. Der Freedom of Information Act erlaube Behörden nur bei begründeten Ausnahmen, die Herausgabe von Dokumenten zu verweigern. Alleine die Frage der Existenz von Unterlagen über unbemannte Luftfahrzeuge könne nicht die nationale Sicherheit gefährden.
Das Gericht in Washington, DC zitierte zudem Präsident Obama und einen Direktor der CIA und stellte daraufhin fest, dass die Regierung die Benutzung von Drohnen bereits mehrfach bestätigt habe. Folglich sei es nicht plausibel, dass die CIA als der wichtigste Auslandsnachrichtendienst der USA keine Dokumente über Drohnen besäße.