Richter missversteht Kleingedrucktes
Deckungsschutz für Swimming Pool
CK • Washington. Keinen Vorfall, Occurrence, im Sinne der Versicherungspolice stellte der Richter fest, als der versicherte Unternehmer seinen Versicherer verklagte, der ihm den Deckungsschutz verweigerte. Der Unternehmer baute Swimming Pools und ließ den Beton von Subunternehmern beisteuern. Der Beton krümelte, und die Kunden verklagten den Unternehmer.Er hatte im New Yorker Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirk der USA am 21. März 2013 mehr Glück. Die Police, erkannte dieses Gericht im Fall Scottsdale Insurance Co. v. Rhode Island Pools Inc., setzt keinen Vorfall, Ereignis oder Unfall voraus, wenn Subunternehmer eingesetzt werden. Die Police enthält nämlich als Ausnahme vom Deckungsschutz das Fehlen einer Ocucrrence, doch dazu eine Ausnahme beim Einsatz von Subunternehmern.