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Mittwoch, den 27. März 2013

Leistungsschutzgesetz auf Englisch

 
TAS - Washington.  Das heftig umstrittene Gesetz zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger hat am 22. März 2013 den Bundesrat passiert und ist somit zur Ausfertigung bereit. Danach bekommen Presseverleger ein exlusives Nutzungsrecht an ihren urheberrechtlich geschützten Inhalten gegenüber Suchmaschinenbetreibern und Nachrichten-Aggregatoren.

In dem lesenswerten Aufsatz Leistungsschutzrecht for German Print Media -- An Ancillary Copyright Protection setzt sich Rechtsreferendar Felix Gebhard kritisch mit dem neuen Gesetz auseinander. Dabei erläutert er für den englischsprachigen Leser die aufkommenden Rechtsfragen und Besonderheiten des deutschen Rechts im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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