Ganz ausführlich erklärt das Bundesgericht der Hauptstadt nach der Anerkennung die Grundsätze der Ausfertigung des amerikanischen Urteils in Dollar sowie die anwendbaren Präzedenzfälle zur Kursumrechnung bei einem Wertverfall nach Verkündung von Urteil, Schiedsspruch und Anerkennungsurteil.
Die Tenorierung in Dollar ist heute nicht mehr zwingend, doch vorliegend angezeigt. Das Wechselkursrisiko soll nicht den Gläubiger treffen - das würde Schulder geradezu einladen, Urteile zu ignorieren. Vielmehr muss der Gläubiger gegen das Risiko geschützt werden, erklärte der District Court am 26. März 2013.