10000 Antennen vermeiden Urheberverletzung
Internetanbieter besiegt Fernsehanstalten
CK • Washington. Das Recht der Aufführung schließt die Wiederausstrahlung von Fernsehprogrammen über Kabelsender ein. Gilt das auch für einen Internetanbieter, der mit 10000 Antennen für 10000 Kunden eine TV-Ausstrahlung einfängt und weiterreicht oder zum späteren Abruf speichert?Solange jede Antenne getrennt von anderen für jeden Kunden und jede gespeicherte Kopie aktiviert ist, drängt sich der Verdacht auf eine Verletzung des Copyright Act nicht in dem Maße auf, dass ein einstweiliges Verbot gegen den Betreiber gerechtfertigt ist, entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City.
Die ausführliche Begründung vom 1. April 2013 im Fall Fox v. Aereo stützt sich neben anderen auf einen Präzedenzfall für die Remote DVR-Technik, Cartoon Network LP, LLLP v. CSC Holdings, Inc., 369 F.3d 121 (2d Cir. 2008). Ob die erste Würdigung von 62 Seiten Länge im Hauptverfahren Bestand behält, ist unklar.