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Dienstag, den 02. April 2013

10000 Antennen vermeiden Urheberverletzung  

Internetanbieter besiegt Fernsehanstalten
.   Das Recht der Aufführung schließt die Wiederausstrahlung von Fernsehprogrammen über Kabelsender ein. Gilt das auch für einen Internetanbieter, der mit 10000 Antennen für 10000 Kunden eine TV-Ausstrahlung einfängt und weiterreicht oder zum späteren Abruf speichert?

Solange jede Antenne getrennt von anderen für jeden Kunden und jede gespeicherte Kopie aktiviert ist, drängt sich der Verdacht auf eine Verletzung des Copyright Act nicht in dem Maße auf, dass ein einstweiliges Verbot gegen den Betreiber gerechtfertigt ist, entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City.

Die ausführliche Begründung vom 1. April 2013 im Fall Fox v. Aereo stützt sich neben anderen auf einen Präzedenzfall für die Remote DVR-Technik, Cartoon Network LP, LLLP v. CSC Holdings, Inc., 369 F.3d 121 (2d Cir. 2008). Ob die erste Würdigung von 62 Seiten Länge im Hauptverfahren Bestand behält, ist unklar.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.