Beweis verloren: Vermutung greift
Litigation Hold schützt vor Prozessnachteil
CK • Washington. Ein Versicherer nahm nach einem versicherten Gebäudebrand den Hersteller eines Kühlschranks in Regress, bei dem er die Brandursache vermutete. Neben dem Gerät stand eine Dose, mit unbekanntem Inhalt, den den Hersteller als Brandursache ansah. Diese Dose verlor der Versicherer. Wegen Beweisschädigung, Spoliation of Evidence, verlor er deshalb den Prozess.Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia bestätigte im Fall Indemnity Ins Co NA v. Electrolux Home Products, Inc. am 2. April 2013 das Ergebnis. Der Versicherer hatte nach dem Brand das Recht, alle Beweismittel an sich zu nehmen, und die Pflicht, diese zur Herausgabe an die Gegenseite in einem etwaigen Prozess sicher zu bewahren.
Da der Versicherer diese Pflicht verletzte, durfte das Untergericht die Geschworenen anweisen, den Beweisverlust zulasten des Herausgabepflichtigen auszulegen. Bei einem absehbaren Prozess in den USA weisen deshalb die Rechtsanwälte aller Beteiligten mit einem Litigation Hold Letter auf die Beweissicherungspflichten zugunsten anderer Parteien hin, die im Rahmen des Ausforschungsbeweisverfahrens, Discovery, die Beweise anfordern dürfen.