Der Bund hatte ein Gesetz erlassen, das er als mit der Supremacy Clause und der Handelsklausel der Bundesverfassung geschützt erachtet. Als ein Versicherer aus Vermont im Staat Nevada keine Genehmigung zum Angebot der KFZ-Versicherungsdeckung erhielt, folgte eine Klage wegen der Verletzung der Bundesverfassung.
Am 8. April 2013 entschied das Bundesberufungsgericht, dass der Staat zwar bestimmte Regeln aufstellen, doch nicht dem Versicherer aus einem foreign State diskriminierend das Versicherungsangebot verbieten darf. Beispiele für verfassungsvereinbare Auflagen nach einzelstaatlichem Recht wären die Pflichten, vor Ort einen Registered Agent als Zustellungsbevollmächtigten vorzuhalten oder dem Versicherungsaufsichtsamt die Finanzen zu offenbaren.