Das AAA-Schiedsgericht glaubte, den Vertrag so auslegen zu können, dass die Schiedsgegnerin mit T&C Auto gemeint war. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA stellt hingegen fest, dass bei unklarer Bezeichnung der Partei und mehreren Firmen mit dieser Firmenkomponente dem Schiedsgericht überhaupt die Zuständigkeit zu dieser Feststellung fehlte.
Die Begründung vom 10. April 2013 im Fall Town & Country Salida, Inc. v. Dealer Computer Services, Inc. erklärt lesenswert die ultra vires-Problematik und die Zuständigkeit zur Vertragsauslegung für die Feststellung der Schiedsklauselwirksamkeit.