Das amerikanische Arbeitsrecht
Nicht einmal Arbeit ist in Bund und Staaten dasselbe.
CK • Washington. Wer vom amerikanischen Arbeitsrecht spricht, hat keine Ahnung. Bund, Staaten, der District of Columbia mit der Bundeshauptstadt Washington, Puerto Rico, Virgin Islands, American Samoa, Guam und die Nördlichen Marianen haben ein jeweils ein eigenes Arbeitsrecht. Was der Bund seinem Personal genehmigt, beispielsweise Gleitzeit, kann allen anderen streng verboten sein. Wo die meisten Rechtsordnungen auf Zwei-Wochen-Intervalle abstellen, beispielsweise bei der gesetzlichen Gehaltsauszahlung, können andere Rechtsordnungen in den USA Monats- oder andere Perioden gestatten. Der Bund überlagert das einfache Arbeitsrecht mit Gewerkschaftsrecht, Labor Law, und Gleichbehandlungsgrundsätzen.
Im Fall Jesse Busk v. Integrity Staffing Solutions, Inc. entdeckt das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco am 12. April 2013, dass nicht einmal der Begriff Arbeit in Bund und Staat gleich verstanden wird - und dass zudem der Anspruch der Angestellten gegen ihren Arbeitgeber nach einem Recht als Sammelanspruch, nach dem anderen Recht als Einzelklage geltend gemacht werden muss, und beide Rechtsordnungen die Vertragsbeziehungen bestimmen. Verwirrend kompliziert für die Parteien und die Gerichte! Dabei geht es nur um die simple Frage, ob lange Sicherheitskontrollen während der Mittagspause als Arbeitszeit gelten.