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Dienstag, den 16. April 2013

StA hat Kundendaten - haftet Yahoo?  

.   Per Zwangsbeschluss, Subpoena, forderte die Staatsanwaltschaft in Georgia von Yahoo Auskunft über einen Kunden. Yahoo betreibt ein Büro in Georgia; der Sitz liegt außerhalb. Yahoo erteilt die Auskunft vor Fristablauf. Der Kunde verklagt Yahoo nach dem Stored Communications Act, 18 USC §2701–2712:

Die Subpoena sei gar nicht wirksam und Yahoo habe vorschnell gehandelt. Er verliert. Solange Yahoo gutgläubig ohne Kenntnis der Unwirksamkeit handelte, ist die Firma immun, erklärt ausführlich das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA im Fall Sams v. Yahoo Inc. am 15. April 2013.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.