• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 20. April 2013

Klage verwiesen und versenkt  

.   Doppelter Erfolg für das beklagte Unternehmen: Ihm gelang es, die Klage von einem zuständigen Bundesgericht an ein anderes verweisen zu lassen. Im ersten würde eine längere Verjährungsfrist gelten; im zweiten gilt nach dem Recht des Staates seines Gerichtsorts eine kürzere. Mit der Verweisung ist der Prozess für die beklagte Firma im Streit Kuennen v. Stryker Corp.so gut wie gewonnen.

Das verweisende Bundesgericht der Hauptstadt erörtert in seiner Begründung vom 19. April 2013 die Faktoren, die für die Verweisung stimmen. Dabei handelt es sich um im Nachbarstaat befindliche Beweise, die dortige Herkunft der Kläger, die wahrscheinliche Anwendbarkeit dortigen Rechts und auch der dort entstandene klagebegründende Sachverhalt.

Der United States District Court for the District of Columbia erklärt den Umstand, dass das Recht am Zielgericht eine kürzere Verjährungsfrist vorsieht als das Recht im District of Columbia, für unerheblich bei der Abwägung der Verweisungsfaktoren. Dass der Klage nach ihrem Eintreffen im anderen Staat die baldige Abweisung droht, ist belanglos.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.