Kunstfehler selbst entwertet
CK • Washington. Einen ärztlichen Kunstfehler behauptete die Klägerin in ihrer Klage gegen Arzt und Krankenhaus. Die Beklagten reichten keine Klageerwiderung ein, sondern beantragten die Abweisung wegen der verstrichenen Verjährungsfrist von zwei Jahren.
Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA stellt im Fall Radloff-Francis v. Wyoming Medical Center fest, dass die Klage selbst die Fristversäumnis offenlegt. Eine Abweisung ohne Erwiderung hält es am 19. April 2013 für zulässig.
Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA stellt im Fall Radloff-Francis v. Wyoming Medical Center fest, dass die Klage selbst die Fristversäumnis offenlegt. Eine Abweisung ohne Erwiderung hält es am 19. April 2013 für zulässig.