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Sonntag, den 21. April 2013

Kunstfehler selbst entwertet

 
.   Einen ärztlichen Kunstfehler behauptete die Klägerin in ihrer Klage gegen Arzt und Krankenhaus. Die Beklagten reichten keine Klageerwiderung ein, sondern beantragten die Abweisung wegen der verstrichenen Verjährungsfrist von zwei Jahren.

Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA stellt im Fall Radloff-Francis v. Wyoming Medical Center fest, dass die Klage selbst die Fristversäumnis offenlegt. Eine Abweisung ohne Erwiderung hält es am 19. April 2013 für zulässig.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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