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Mittwoch, den 24. April 2013

Jobs mit Schwager, Chef, Mentor

 
Offenlegung der Bankverbindung beweist Vertrauen, nicht Abhängigkeit
.   Gegen den ehemaligen Arbeitgeber geht die Klägerin wegen einer Diskriminierung vor, weil ihr Mentor, der ihr die Stelle beschaffte, sie Wochen nach der Kündigung sexuell verließ. Der Sex mit ihm soll die Ungleichbehandlung beweisen.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA kauft ihr dies im Fall Janine Souther v. Posen Construction, Inc. nicht ab. Ihr Mentor war auch einmal ihr Chef und blieb immer der Ehemann ihrer Schwester. Gleich ob sie arbeitslos war, Urlaub machte, mit ihm den Dienst versah oder von ihm eine Stelle vermittelt bekam, Sex war immer im Spiel. Ihr letzter Arbeitgeber wusste davon nichts.

Das Ausforschungsbeweisverfahren und die Vernehmungen dürften peinlich gewesen sein. Was sich die Klägerin davon versprach, dass sie ihrem Freund ihre Kontoverbindung mitteilte - die man in den USA gegenüber Fremden nie offenlegt -, versteht das Gericht auch nicht.

Es deutet diesen Umstand am 23. April 2013 als Zeichen besonderen Vertrauens nach 30-jähriger Freundschaft, für das das Gericht auch Zeichen der Gegenseitigkeit feststellt. Zeichen einer Diskriminierung findet es nicht. Dem Arbeitgeber gingen die Aufträge aus.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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