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Donnerstag, den 25. April 2013

Schlaumeier verlangt Abfindung  

.   Ein Hersteller vereinbart mit einem Kunden die Lieferung von Autoteilen für einige Jahre zu einem bestimmten Preis. Für die vorzeitige Kündigung vereinbaren sie die Zahlung aller gelieferten Ware und Leistungen. Als der Kunde früh kündigt, verlangt der Hersteller auch die anteiligen Entwicklungskosten für die nichtabgerufene Ware.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati erklärt im Fall KSR International Company v. Delphi Automotive Systems, LLC die Auslegungsregeln für das anwendbare Vertragsrecht. Es beurteilt die Vertragsklausel am 24. April 2013 als eindeutig ohne Auslegungsbedarf.

Die nicht in den Vertrag einbezogene Kostenkalkulation der Parteien ist dabei nicht zu berücksichtigen. Der Kunde bezog nur Ware, keine Leistungen, und F&E-Leistungen dürfen trotz des Zahlungsversprechens für alle Lieferungen nicht hineingelesen werden, wenn der Vertragspreis ein Stückpreis für Ware ist. Ein besseres Ergebnis hätte der Hersteller vor dem Vertragsschluss aushandeln müssen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.