Schlaumeier verlangt Abfindung
CK • Washington. Ein Hersteller vereinbart mit einem Kunden die Lieferung von Autoteilen für einige Jahre zu einem bestimmten Preis. Für die vorzeitige Kündigung vereinbaren sie die Zahlung aller gelieferten Ware und Leistungen. Als der Kunde früh kündigt, verlangt der Hersteller auch die anteiligen Entwicklungskosten für die nichtabgerufene Ware.
Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati erklärt im Fall KSR International Company v. Delphi Automotive Systems, LLC die Auslegungsregeln für das anwendbare Vertragsrecht. Es beurteilt die Vertragsklausel am 24. April 2013 als eindeutig ohne Auslegungsbedarf.
Die nicht in den Vertrag einbezogene Kostenkalkulation der Parteien ist dabei nicht zu berücksichtigen. Der Kunde bezog nur Ware, keine Leistungen, und F&E-Leistungen dürfen trotz des Zahlungsversprechens für alle Lieferungen nicht hineingelesen werden, wenn der Vertragspreis ein Stückpreis für Ware ist. Ein besseres Ergebnis hätte der Hersteller vor dem Vertragsschluss aushandeln müssen.
Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati erklärt im Fall KSR International Company v. Delphi Automotive Systems, LLC die Auslegungsregeln für das anwendbare Vertragsrecht. Es beurteilt die Vertragsklausel am 24. April 2013 als eindeutig ohne Auslegungsbedarf.
Die nicht in den Vertrag einbezogene Kostenkalkulation der Parteien ist dabei nicht zu berücksichtigen. Der Kunde bezog nur Ware, keine Leistungen, und F&E-Leistungen dürfen trotz des Zahlungsversprechens für alle Lieferungen nicht hineingelesen werden, wenn der Vertragspreis ein Stückpreis für Ware ist. Ein besseres Ergebnis hätte der Hersteller vor dem Vertragsschluss aushandeln müssen.