Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati erklärt im Fall KSR International Company v. Delphi Automotive Systems, LLC die Auslegungsregeln für das anwendbare Vertragsrecht. Es beurteilt die Vertragsklausel am 24. April 2013 als eindeutig ohne Auslegungsbedarf.
Die nicht in den Vertrag einbezogene Kostenkalkulation der Parteien ist dabei nicht zu berücksichtigen. Der Kunde bezog nur Ware, keine Leistungen, und F&E-Leistungen dürfen trotz des Zahlungsversprechens für alle Lieferungen nicht hineingelesen werden, wenn der Vertragspreis ein Stückpreis für Ware ist. Ein besseres Ergebnis hätte der Hersteller vor dem Vertragsschluss aushandeln müssen.