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Montag, den 29. April 2013

Indianerrecht bricht Bundesrecht  

.   Nicht nur bricht einzelstaatliches Recht oft das des US-Bundes. Auch die Indianerstämme können den Bund zu Fall bringen. Der Prozess Grand Canyon Skywalkdevelopment v. 'sa' Nyu Wa Incorporated betrifft eine über den Grand Canyon hinausragende Glasbrücke. Sie ist das Ergebnis eines Vertrags zwischen einer Gesellschaft aus Nevada und dem Stamm, dessen Land das Tal durchquert.

In San Francisco entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA am 26. April 2013, dass die Gesellschaft gegen den Stamm nicht im Bundesgericht eine einstweilige Verfügung wegen einer behaupteten Vertragsverletzung beantragen darf. Zuerst muss sie die Instanzen der Stammesgerichtsbarkeit durchwandern, bevor sie sich an die Bundesgerichtsbarkeit wendet.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.