Die Entscheidung zeigt das meist schwierige Verhältnis zwischen der bundes- und einzelstaatlichen Gerichtsbarkeit. Nach dem abgeschlossenen Verfahren vor einem Bundesinsolvenzgericht sahen die einzelstaatlichen Gerichte North Dakotas durch alle Instanzen hindurch die Ansprüche des Gläubigers als präkludiert, res judicata, an. Daher zog er vor die insolvenzrechtliche Berufungsinstanz des Bundes, und dort dessen Bankruptcy Appellate Panel, das sich jedoch nach der Rooker-Feldman Doctrine für unzuständig hielt.
Diese besagt, dass Bundesgerichte, außer dem Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, die Urteile einzelstaatlicher Gerichte nicht überprüfen dürfen, sofern nicht der Kongress des Bundes dies ausdrücklich gestattet. Der United States Court of Appeals for the Eighth Circuit wollte sich aber nicht in die düsteren Abgründe der im Einzelfall schwierigen Prüfung der Rooker-Feldman Doctrine begeben und beschränkte sich auf die Erklärung, dass er die Zuständigkeit gar nicht prüfen müsse, wenn die Ansprüche ohnehin präkludiert seien.