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Sonntag, den 12. Mai 2013

Angestellter droht, Arbeitgeber gewinnt  

Psychologische Untersuchung nach Bedrohung zulässig
.   Ein Arbeitgeber kann unter anderem eine psychologische Untersuchung veranlassen, wenn ein Arbeitnehmer Drohungen ausspricht. Auch eine Kündigung ist je nach dem Grad der Gefährlichkeit zulässig.

Der Fall Owusu-Ansah v. Coca-Cola Co. behandelt jedoch nur die Frage, ob der Americans with Disabilities Act, der Vorschriften für Untersuchungen enthält, auch auf Personal ohne gesundheitliches Handikap anwendbar sein kann.

Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta sprach sich am 8. Mai 2013 dafür aus und folgte dem Vorbild anderer Obergerichte. Eine einmalige Bedrohung reicht aus. Ein Verbot ärztlicher Untersuchungen, um Behinderte nicht ungleich zu behandeln, sei unsinnig, wenn der Arbeitgeber berechtigte Interessen verfolgt. Untersuchungen müssen job-related and consistent with business necessity sein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.