Wenn man vertraglich den Schwanz einer Kuh ein Bein nennt, hat sie trotzdem nicht fünf Beine, zitiert das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA im Fall Righthaven LLC v. Hoehn. Ebenso kann das zedierte Copyright kein richtiges Urheberrecht sein, wenn alle Verwertungsrechte beim ersten Inhaber verblieben, dieser ein Vetorecht für Klagen behielt und nach dem Prozess das Recht mit einem Teil des erstrittenen Schadensersatzes an ihn zurückfallen sollte.
Die Blogger wurden mithin vom einem unechten Urheberrechtsinhaber verklagt, dem die Klageberechtigung fehlt. Ohne Standing muss das Gericht daher nicht einmal seine Zuständigkeit feststellen, um die Klage abzuweisen.
Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit in San Francisco schließt sein Urteil vom 9. Mai 2013 mit der Aufhebung der untergerichtlichen Hilfsfeststellung ab, dass die Zitate der Blogger Fair Use darstellten. Mangels Aktivlegitimation durfte das Gericht ohne Zuständigkeit diese Frage nicht anrühren.