US-Gericht zuständig wegen US-Konto?
CK • Washington. In New York City beurteilte im Fall MacDermid v. Canciani gegen einen ortsfremden Italiener das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA die Zuständigkeit. Der Umstand, dass jener im Sprengel ein Konto unterhielt, konnte die Gerichtsbarkeit nicht begründen, urteilte es.
Dabei orientierte es sich am Long Arm Statute des Nachbarstaats Connecticut, wo der Prozess begann und das Konto bestand, und dem Prinzip der Abwägung von public policy, common sense, and the chronology and geography of the relevant factors.
Da der beklagte Italiener nicht einmal wusste, dass das Konto dort bestand, konnte es nicht die notwendige Beziehung zum Forumstaat herstellen. Jedoch entschied das Gericht am 13. Mai 2013 für die personal Jurisdiction nach der Feststellung, dass der Beklagte $50000 in eine Investition im Forumsstaat gesteckt hatte.
Dabei orientierte es sich am Long Arm Statute des Nachbarstaats Connecticut, wo der Prozess begann und das Konto bestand, und dem Prinzip der Abwägung von public policy, common sense, and the chronology and geography of the relevant factors.
Da der beklagte Italiener nicht einmal wusste, dass das Konto dort bestand, konnte es nicht die notwendige Beziehung zum Forumstaat herstellen. Jedoch entschied das Gericht am 13. Mai 2013 für die personal Jurisdiction nach der Feststellung, dass der Beklagte $50000 in eine Investition im Forumsstaat gesteckt hatte.