Eine deutsche Familie beantragte Asyl in den USA, da der Schulzwang in der Heimat verhindert, dass sie ihre fünf Kinder zu Hause unterrichten. Die deutschen Schulen waren ihnen nicht religiös genug, und der Staat ergriff Zwangsmaßnahmen.
Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati, Ohio, der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit, macht in der Entscheidung Uwe Romeike v. Eric Holder, Jr. vom 14. Mai 2013 klar, dass der Kongress des Bundes die Einwanderungsgesetze so hätte schreiben können, dass allen Menschen, denen ihr Heimatstaat weniger Rechte gewährt als die US-Verfassung, einen sicheren Hafen finden, dies aber nicht getan hat.
Es bedarf nach 8 USC 1101(a)(42)(A) einer wohlbegründeten Angst, wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder politischen Meinung verfolgt zu werden. Diese Voraussetzungen erfüllte die Familie nicht. Insbesondere richtet sich die deutsche Schulgesetzgebung nicht speziell gegen die betroffene Familie oder Familien, die Heimunterricht geben wollen.