Anspruch auf gerechte Autorentantieme
CK • Washington. Ein Buchverfasser hatte sich auf einen Verlagsvertrag eingelassen, der dem Verlag die Vergütungsberechnung nach dem Umsatz durch Eigenvertrieb oder durch Drittvertrieb mit Auslandshändlern gestattete sowie dem Verlag das Recht zur Preisgestaltung einräumte.
Der Autor fand das unfair und forderte Schadensersatz wegen Vertragsverletzung und der Verletzung des Fairness-Prinzips, das einem Vertrag auch ohne schriftliche Festlegung innewohnt. Am 16. Mai 2013 entschied in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks den Fall Cordell v. McGraw-Hill Cos., Inc..
Das Gericht fand die Vertragsbestimmungen über die Flexibilität des Verlages bei der Berechnung der Tantiemen klar und verständlich. Sie waren wirksam vereinbart, zumal der Autor keinen Anspruch wegen Bösgläubigkeit in ihrer Entstehung oder Anwendung behauptete. Wichtig ist auch die Entscheidung, dass das Fairness-Prinzip unanwendbar ist, wenn derselbe Sachverhalt eine Vertragsverletzung begründen soll.
Der Autor fand das unfair und forderte Schadensersatz wegen Vertragsverletzung und der Verletzung des Fairness-Prinzips, das einem Vertrag auch ohne schriftliche Festlegung innewohnt. Am 16. Mai 2013 entschied in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks den Fall Cordell v. McGraw-Hill Cos., Inc..
Das Gericht fand die Vertragsbestimmungen über die Flexibilität des Verlages bei der Berechnung der Tantiemen klar und verständlich. Sie waren wirksam vereinbart, zumal der Autor keinen Anspruch wegen Bösgläubigkeit in ihrer Entstehung oder Anwendung behauptete. Wichtig ist auch die Entscheidung, dass das Fairness-Prinzip unanwendbar ist, wenn derselbe Sachverhalt eine Vertragsverletzung begründen soll.