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Donnerstag, den 23. Mai 2013

Geheime Bin-Laden-Fotos

 
Die Grenzen des Freedom of Information Act
PB - Washington.   Präsident Obama verkündete im Mai 2011 die Tötung des Al Qaida-Anführers Osama bin Laden in Pakistan. Das Bundesberufungsgericht des District of Columbia in Washington, DC, entschied am 21. Mai 2013 im Fall Judicial Watch, Inc. v. Central Intelligence Agency über einen Antrag auf Freigabe von 52 Bildern aus Akten des US-Geheimdienstes. Diese zeigen den toten Terroristenführer und dessen Bestattung. Nach dem Freedom of Information Act müssen US-Bundesbehörden Akten auf Anfrage hin freigeben, wenn nicht eine von neun Ausnahmen greift.

Die CIA hatte die Bilder als Top Secret eingestuft und berief sich insbesondere auf die erste Ausnahme des FOIA, die bei Gefahren für die nationale Verteidigung und Außenpolitik greift, sofern die Einstufung auch formell ordnungsgemäß erfolgt. Vor allem befürchtet sie, die Veröffentlichung der teilweise grausigen und sehr anschaulichen Bilder könne zu antiamerikanischer Propaganda rund um den Globus genutzt werden. Die Organisation Judicial Watch war der Ansicht, dass jedenfalls die reinen Beerdigungsbilder nicht geeignet sind, derartige Reaktionen hervorzurufen.

Das Gericht entschied zu Gunsten der CIA über das untergerichtliche Summary Judgment und erläuterte, warum eine logische und plausible Glaubhaftmachung, dass von den Bildern eine Gefahr für die nationale Sicherheit der USA ausgeht, vorliegt und genügt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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