Ein Unternehmen, das die notwendige Software entwickelte und sie durch ein anderes mit Kontakten zu Finanzämtern der Städte, Kreise und Staaten einsetzt, sieht sich deshalb Abmahnungen der Webanbieter ausgesetzt, die ihre Kunden schützen wollen.
Im Fall VRCompliance LLC v. HomeAway, Inc. gelangt das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond am 24. Mai 2013 nur zu einer Zwischenentscheidung. Der prozessuale Streit zwischen den Parteien um eine im texanischen Gericht erhobene Klage und eine später im Bundesgericht in Virginia erhobene Widerklage darf nicht andauern. Die Widerklage gehört ins texanische Gericht oder ins Bundesgericht in Texas, nicht jedoch ins Bundesgericht in Virginia. Nur weil die Beklagte einen Vorteil in Virginia erhofft, darf sie sich nicht dem Prozess in Texas entziehen - sie darf lediglich ihn ans dortige Bundesgericht verweisen lassen.