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Sonntag, den 26. Mai 2013

Webseiten nach Steuersündern durchforsten  

Anbieter schützen Steuersünder
.   Manche Seitenbesuche mögen die erfolgreichen Webanbieter von Privatpensionen nicht: Unternehmen, die im Auftragen von Staaten, Kreisen und Städten nach Steuersündern forschen. Diese Unternehmen finden durch Site Scraping private und gewerbliche Anbieter von Kurzzeitmieten, die mit Hotels konkurrieren und oft nicht die Sondersteuer erheben und entrichten, die Hotels, Motels und Pensionen zahlen.

Ein Unternehmen, das die notwendige Software entwickelte und sie durch ein anderes mit Kontakten zu Finanzämtern der Städte, Kreise und Staaten einsetzt, sieht sich deshalb Abmahnungen der Webanbieter ausgesetzt, die ihre Kunden schützen wollen.

Im Fall VRCompliance LLC v. HomeAway, Inc. gelangt das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond am 24. Mai 2013 nur zu einer Zwischenentscheidung. Der prozessuale Streit zwischen den Parteien um eine im texanischen Gericht erhobene Klage und eine später im Bundesgericht in Virginia erhobene Widerklage darf nicht andauern. Die Widerklage gehört ins texanische Gericht oder ins Bundesgericht in Texas, nicht jedoch ins Bundesgericht in Virginia. Nur weil die Beklagte einen Vorteil in Virginia erhofft, darf sie sich nicht dem Prozess in Texas entziehen - sie darf lediglich ihn ans dortige Bundesgericht verweisen lassen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.