Strafen und Parteien im Zivilprozess
CK • Washington. Mit Strafsanktionen belegte das New Yorker Bundesgericht den Beklagten, der in der Revision auf Gnade stieß, obwohl sich die klagenden Unternehmen dort unter Verstoß gegen die Prozessordnung unwirksam selbst - statt durch einen Anwalt - vertraten. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA stellt im Fall Liberty Propane LP v. Feheley kurz, doch anschaulich, die Gründe für seine Entscheidung vom 28. Mai 2013 dar. Im Wesentlichen gilt, dass eine Sanktion erst erfolgen darf, wenn eine Partei genau weiß, was das Gericht von ihr will und die Androhung einer Zwangsmaßnahme vorhersehbar und vermeidbar ist.