Doch sagt der Gerichtsstand noch nichts über das anwendbare Recht aus. Spannend wird es, wenn die Geschworenen – die Peers – für ihre Entscheidung dann noch ausländisches Recht anwenden müssen. Der Richter setzt nur den Rahmen der Entscheidungsfindung, die Anwendung des Rechts obliegt den Geschworenen.
Solch einen Fall hatte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York City, der United States Court of Appeals for the Second Circuit, am 31. Mai 2013 in Terra Firma Investments v. Citigroup vor sich liegen und stellte fest, dass der Richter die Geschworenen falsch und somit unzureichend über eine Beweislastregel im englischen Recht informiert hatte, was die Entscheidung der Geschworenen beeinflusst haben könnte, aber nicht muss. Ein Juryprozess ist lang und teuer – und der Kern der amerikanischen Zivilgerichtsbarkeit. Daher sind Gerichte überaus zurückhaltend Juryentscheidungen zu verwerfen. Fragen der Beweislast sind bei Juryprozessen jedoch stets revisibel, sodass das Verfahren neu aufgerollt werden muss.