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Mittwoch, den 05. Juni 2013

Vorzeitige Teilkündigung: Schadensersatz  

.   Ein weltweites Frachtunternehmen erbringt Leistungen für ein lokales aufgrund eines Vertrages, der eine Kündigungsfrist von 180 Tagen vorsieht. Die erste Firma kündigte einen Teil der Dienste, die Auslieferung in den USA, 82 Tage vor ihrer Einstellung, die weiteren Pflichten in der Vertragsfrist.

Im Fall Unishippers Global Logistics v. DHL Express (USA), Inc. gewann die lokale Firma $2,5 Mio. Schadensersatz für die vorzeitige Teilkündung. Zudem sprach das Gericht knapp $25 Mio. für Zeit nach dem Wirksamkeitsdatum der Kündigung zu. DHL behauptete in der Revision, nichts zu schulden, denn trotz der Aufgabe der USA-Dienste habe es die weiteren Pflichten vertragstreu erüllt, bis die 180-Tagesfrist ablief.

Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks in Denver urteilte am 4. Juni 2013 nach dem Vertragsrecht des Staates Utah jedoch, dass die vorzeitige Kündigung der Kernleistung schadensersatzpflichtig ist. Einen Anspruch für die Zeit nach Fristlauf entdeckt es hingegen nicht. Seine Begründung vom 4. Juni 2012 führt lesenswert und leicht verständlich in die Rechtswahl nach amerikanischem Binnen-IPR sowie das anwendbare Vertragsrecht ein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.