Im Fall Unishippers Global Logistics v. DHL Express (USA), Inc. gewann die lokale Firma $2,5 Mio. Schadensersatz für die vorzeitige Teilkündung. Zudem sprach das Gericht knapp $25 Mio. für Zeit nach dem Wirksamkeitsdatum der Kündigung zu. DHL behauptete in der Revision, nichts zu schulden, denn trotz der Aufgabe der USA-Dienste habe es die weiteren Pflichten vertragstreu erüllt, bis die 180-Tagesfrist ablief.
Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks in Denver urteilte am 4. Juni 2013 nach dem Vertragsrecht des Staates Utah jedoch, dass die vorzeitige Kündigung der Kernleistung schadensersatzpflichtig ist. Einen Anspruch für die Zeit nach Fristlauf entdeckt es hingegen nicht. Seine Begründung vom 4. Juni 2012 führt lesenswert und leicht verständlich in die Rechtswahl nach amerikanischem Binnen-IPR sowie das anwendbare Vertragsrecht ein.