Rechte am Videospiel verteilt
CK • Washington. Verträge in der Videospielindustrie sind komplex, weil die Projekte viele Parteien beteiligen. Entwickler, Verleger, Lizenzgeber aus der Filmwirtschaft oder anderen Märkten, Vermarkter, Vertriebler, Komponenten- und Werkzeuglieferanten, Konsolenhersteller, Verpacker und vor allem Finanziers sind ebenso wie Künstler und technische Freiberufler eingebunden. Den Überblick zu behalten, und am Markt auch Erfolg zu genießen, steht vor zahlreichen Hürden. So erklären sich die Mißerfolge ebenso wie die Streitfälle.
Im Fall Timegate Studios Inc. v. Southpeak Interactive LLC ging ein Streit folglich vor ein Schiedsgericht, das eine unerwartete Entscheidung fällte: Die Urheberrechte würden statt eines verdienten Schadensersatzes geteilt; beide Seiten dürfen das Spiel voneinander unabhängig weiterentwickeln. Der Entwickler-Inhaber garantiert so dem Verleger die Aussicht, irgendwie seinen Einsatz zurückzugewinnen. Der Rechteinhaber versuchte jedoch, sein alleiniges Recht im ordentlichen Gericht zu verteidigen.
Am 9. April 2013 entschied das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans schließlich mit einer lesenswerten Begründung, dass die salomonische Lösung des Schiedsgerichts hinreichend vertretbar ist und aufrecht erhalten bleibt, obwohl sie weit vom Pfad abweicht, den ein Gericht eingeschlagen hätte. Ein manifest Disregard of the Law liegt nicht vor.
Im Fall Timegate Studios Inc. v. Southpeak Interactive LLC ging ein Streit folglich vor ein Schiedsgericht, das eine unerwartete Entscheidung fällte: Die Urheberrechte würden statt eines verdienten Schadensersatzes geteilt; beide Seiten dürfen das Spiel voneinander unabhängig weiterentwickeln. Der Entwickler-Inhaber garantiert so dem Verleger die Aussicht, irgendwie seinen Einsatz zurückzugewinnen. Der Rechteinhaber versuchte jedoch, sein alleiniges Recht im ordentlichen Gericht zu verteidigen.
Am 9. April 2013 entschied das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans schließlich mit einer lesenswerten Begründung, dass die salomonische Lösung des Schiedsgerichts hinreichend vertretbar ist und aufrecht erhalten bleibt, obwohl sie weit vom Pfad abweicht, den ein Gericht eingeschlagen hätte. Ein manifest Disregard of the Law liegt nicht vor.