Die Frage der Haftung des Frachtführers im Fall ABB Inc. v. CSX Transportation Inc. war daher am 7. Juni 2013 vom Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks in Richmond, Virginia, dem United States Court of Appeals for the Fourth Circuit zu entscheiden, denn der Transformator der Klägerin kam beim Transport auf einem Güterzug der Beklagten zu Schaden.
Das Gericht stellte fest, dass es im Frachtverkehr qua Gesetz nach 49 USC § 11706 für den Frachtführer zwar die Möglichkeit gibt, seine Haftung zu beschränken, doch genügt ein Ausschluss per AGB nicht. Da die Limitation of Liability eine Ausnahme von der gesetzlichen Regel ist, muss dies ausdrücklich per Parteivereinbarung geschehen. Anderenfalls geht der vermeintliche Haftungsausschluss ins Leere.