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Dienstag, den 11. Juni 2013

Kein Haftungsausschluss per AGB  

TT - Washington.   In Zivilrechtsstreitigkeiten finden in den USA nur bestimmte Rechtsfragen ihren Weg vor ein Bundesgericht. Einer der Anknüpfungspunkte für die Federal Jurisdiction sind Fälle mit Bezug zum Interstate Commerce.

Die Frage der Haftung des Frachtführers im Fall ABB Inc. v. CSX Transportation Inc. war daher am 7. Juni 2013 vom Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks in Richmond, Virginia, dem United States Court of Appeals for the Fourth Circuit zu entscheiden, denn der Transformator der Klägerin kam beim Transport auf einem Güterzug der Beklagten zu Schaden.

Das Gericht stellte fest, dass es im Frachtverkehr qua Gesetz nach 49 USC § 11706 für den Frachtführer zwar die Möglichkeit gibt, seine Haftung zu beschränken, doch genügt ein Ausschluss per AGB nicht. Da die Limitation of Liability eine Ausnahme von der gesetzlichen Regel ist, muss dies ausdrücklich per Parteivereinbarung geschehen. Anderenfalls geht der vermeintliche Haftungsausschluss ins Leere.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.