In der Entscheidung Horne v. Department of Agriculture vom 10. Juni 2013 entschied der Oberste Bundesgerichtshof der USA in Washington, DC, dass der Kläger den Einwand einer verfassungswidrigen Enteignung auch in einem Verfahren über die Zahlung eines Bußgeldes geltend machen kann. Er muss nicht erst das Bußgeld zahlen und anschließend vor dem obersten Bundesverwaltungsgericht, Court of Federal Claims, auf Rückzahlung klagen.
Der Kläger ist kalifornischer Rosinenfarmer, und das Bußgeld war gegen ihn festgesetzt worden, weil er, entgegen einer entsprechenden Vermarktungsverordnung, als Händler nicht Teile seiner umgeschlagenen Ernte an die Bundesregierung abgeführt hatte. Im Land der Freiheit versucht der Staat durch diese Zwangsabgabe die Rosinenpreise zu stabilisieren.