In einer ähnlichen Lage sah sich der Autor und Schöpfer des Ghost Rider, der vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York City, dem United States Court of Appeals for the Second Circuit, am 11. Juni 2013 in Gary Friedrich Enterprises LLC. v. Marvel Characters Inc., in seinem Kampf um die Rechte an diesem Comic einen Teilerfolg erreichte.
Das vor der Vorlage an die Geschworenen ergangene Urteil der Vorinstanz wurde aufgehoben und die Fakten des Falls müssen neu verhandelt werden. Hintergrund des Streits ist die Tatsache, dass Angestellte qua Gesetz in den USA anders als in Deutschland nicht Urheber des Werkes sind, wenn sie es als Work Made for Hire geschaffen haben. Das Copyright, wozu vornehmlich die Verwertungsrechte gehören, steht dem Arbeitgeber zu. Daher ist es streitentscheidend, wenn der Kläger - wie vorliegend - geltend macht, freischaffend gewesen zu sein und der später unterzeichnete Arbeitsvertrag nicht für die Verlängerung des Urheberrechtsschutzes nach 17 USC §304 gilt.