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Samstag, den 15. Juni 2013

Tatyana Milkyway hat meine Daten

 
.   Tatyana Milkyway hat auf Bourbon umgestellt, und wenn sie genug davon trinkt, erzählt sie von ihren Datenbanken. Am meisten trinkt sie mit den Freunden aus der alten Heimat. Dann kippt die Datenbankdiskussion vom Englischen ins Russische oder andere Sprachen um. Ganz lustig für Geeks, Linguisten und Bourbonen.

Die Lustigkeit stößt an Grenzen, wenn das Schimpfen auf die indischen Kollegen beginnt oder Zitate aus den Datenbanken folgen. Tatyana und ihre Freunde arbeiten nämlich als Angestellte bei Government Contractors - Unternehmen, die die Aufgaben des Staates unterstützen oder auch erledigen. Sie haben Zugang zu den Daten aller Reisenden und können auch feststellen, wo mein Cursor am 12.12.2012 um 20.15 Uhr stand.

Wenn Tatyana & Koll. davon erzählen, verletzen sie bestimmt ein NDA - aber anders als bei einem Beamten oder Rechtsanwalt brauchen sie keine disziplinarischen, karrierebeendenden Folgen zu befürchten.

An jeder Straßenecke in Washington findet man einen Government Contractor mit Security Clearance, der für die NSA oder andere Ämter Datenflüsse verwaltet oder auswertet. Dass solche Arbeiten anfallen, sollte nach der Vorstellung des Gesetzgebers geheim bleiben, und ein Geheimgericht sollte entscheiden, welche Arbeiten rechtmäßig sind.

Dennoch wird zum Skandal hochgespielt, dass ein junger Mann fand, auch der Rest Amerikas sollte vom angeblichen Geheimnis erfahren, und ein wenig aus seiner Perspektive berichtete.

Dass Ämter wie die NSA eigentlich auch nicht mehr wissen als Firmen wie Google, Facebook, Twitter und AT&T stört Kritiker an der Sicherheitsdatenpolitik wenig. Dabei erscheinen der Umstand der Geheimhaltung ebenso wie die Tatsache, dass die Privatwirtschaft primär die Datenmassage übernimmt, erst recht anstößig.

Daten in den falschen Händen ohne den rechtstaatlichen Schutz, den unter anderem das Beamten- und Verwaltungsrecht gewährleisten, sind viel bedenklicher als Umfang und Zweck der Datenerhebung und -auswertung, die ihrerseits jedoch der fortlaufenden, transparenten und rechtstaatlichen Überprüfung unterworfen sein sollten.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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