Folterklage gegen Nordkorea
CK • Washington. Beweisen können die Kläger nicht, dass ihr Vater und Bruder von Nordkorea der Folter unterworfen wurde, doch hoffen sie auf die Anwendung der Folterausnahme zur Durchbrechung der Staatsimmunität im Fall Han Kim v. Democratic People's Republic of Korea. Der Foreign Sovereign Immunities Act erlaubt diese Durchbrechung und kann damit dem amerikanischen Gericht die Ausübung der sachlichen Zuständigkeit gestatten. Doch am 14. Juni 2013 entschied das Bundesgericht in der Hauptstadt Washington, dass die Folter nicht nur vermutet oder wahrscheinlich sein darf, sondern eines Nachweises bedarf. Daher wies es die Klage auf dieser Grundlage ab, ließ jedoch die Zwischenrevision wegen der grundsätzlichen Klärungsbedüftigkeit der Folterausnahme zu.