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Montag, den 17. Juni 2013

Folterklage gegen Nordkorea  

.   Beweisen können die Kläger nicht, dass ihr Vater und Bruder von Nordkorea der Folter unterworfen wurde, doch hoffen sie auf die Anwendung der Folterausnahme zur Durchbrechung der Staatsimmunität im Fall Han Kim v. Democratic People's Republic of Korea. Der Foreign Sovereign Immunities Act erlaubt diese Durchbrechung und kann damit dem amerikanischen Gericht die Ausübung der sachlichen Zuständigkeit gestatten. Doch am 14. Juni 2013 entschied das Bundesgericht in der Hauptstadt Washington, dass die Folter nicht nur vermutet oder wahrscheinlich sein darf, sondern eines Nachweises bedarf. Daher wies es die Klage auf dieser Grundlage ab, ließ jedoch die Zwischenrevision wegen der grundsätzlichen Klärungsbedüftigkeit der Folterausnahme zu.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.