Andererseits raten manche Juristen in den USA zur kurzen Speicherung und raschen Vernichtung, solange keine Klage in Aussicht steht. Der Verfasser rät, im deutsch-amerikanischen Wirtschaftsverkehr schon das Aufkommen schriftlicher Korrespondenz auf ein Minimum zu reduzieren. Das gilt erst recht, wenn die deutsche Seite auf Englisch per EMail korrespondiert. Denn dabei ist das Risiko unbeabsichtigt fehlerhafter Darlegungen meist höher als die Schreiber vermuten. Die Auswertung von EMails in amerikanischen Prozessen belegt dies eindeutig.
Englische EMails deutscher Schreiber bedeuten im amerikanischen Prozess ein erhöhtes Prozessrisiko. Je weniger davon existieren, desto geringer das Risiko, dass sie im Prozess vor einem US-Gericht oder Schiedsgericht Schaden anrichten. Wenn sie unvermeidbar sind, ist die Abwägung der Vor- und Nachteile einer kurzen oder langen Datensicherung der nächste Schritt, siehe dazu Bruzzese, Clever is as clever does with avoiding e-discovery in InfoWorld.