Softwarepatent auf Werbeidee
PB - Washington. Die Nachfrage nach Internetfernsehangeboten steigt beständig und die einschlägig bekannten Anbieter streamen bereits fleißig in viele Wohnzimmer der USA. Ein großer Teil der Angebote finanziert sich über Werbung die dem Konsum des neusten Blockbusters oder der Lieblingsserie vorgeschaltet wird. Diese Pre-Roll Ads waren Gegenstand des Urteils Ultramercial v. HULU vom 21. Juni 2013 des Bundesberufungsgerichts, United States Court of Appeals for the Federal Circuit, das einen erneuten Rückschlag für die Gegner von Softwarepatenten bedeutet.
Der Kläger besitzt ein Patent auf das Pre-Roll-Verfahren und war gegen verschiedene Online-Anbieter wie HULU und You Tube vorgegangen, die diese Möglichkeit der Einnahmengenerierung für urheberrechtlich geschützte Inhalte ebenfalls nutzen. Das oberste Patentgericht der USA entschied nun zugunsten des Klägers, dass das Verfahren patentierbar sei. Es handele sich nicht nur um eine abstrakte Idee, was nach 35 USC § 101 des Patent Act einem Schutz entgegenstehen würde. Die Idee sei vielmehr für eine konkrete Nutzung on the Internet patentiert worden.
Der umstrittene Fall und die Frage von Patenten on the Internet beschäftigt die Gerichte schon seit Jahren. Erst im März hatte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, der Supreme Court of the United States, in der gleichen Sache das stattgebende Urteil des obersten Patentgerichts aufgehoben und zurückverwiesen.
Der Kläger besitzt ein Patent auf das Pre-Roll-Verfahren und war gegen verschiedene Online-Anbieter wie HULU und You Tube vorgegangen, die diese Möglichkeit der Einnahmengenerierung für urheberrechtlich geschützte Inhalte ebenfalls nutzen. Das oberste Patentgericht der USA entschied nun zugunsten des Klägers, dass das Verfahren patentierbar sei. Es handele sich nicht nur um eine abstrakte Idee, was nach 35 USC § 101 des Patent Act einem Schutz entgegenstehen würde. Die Idee sei vielmehr für eine konkrete Nutzung on the Internet patentiert worden.
Der umstrittene Fall und die Frage von Patenten on the Internet beschäftigt die Gerichte schon seit Jahren. Erst im März hatte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, der Supreme Court of the United States, in der gleichen Sache das stattgebende Urteil des obersten Patentgerichts aufgehoben und zurückverwiesen.