Der Geschäftsmann klagte aus Vertragsbruch, und das Bundesgericht des Hauptstadtbezirkes der USA, US District Court for the District of Columbia, bejahte ihn in seiner Entscheidung Osseiran v. IFC vom 24. Juni 2013. Das Gericht stellt lesenswert die Voraussetzungen eines Vertragsschlusses dar und warum diese im vorliegenden Fall erfüllt waren. Erforderlich sind nach dem Recht von DC eine Einigung über die wesentlichen Vertragsbestandteile, Agreement on the material Terms, und ein Rechtsbindungswille, Intent to be bound.
Dass der Kläger im Ergebnis dennoch fast leer ausging, lag daran, dass er trotz Beweislast keinen Schaden nachweisen konnte. Für den Bruch der Verschwiegenheitserklärung erhält er lediglich einen symbolischen Schadensersatz, Nominal Damage, in Höhe von $1.