In allen Verfahren ging es um Glycoseeinfuhren aus China, die mehr oder weniger Antidumpingzoll unterliegen sollten. Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, verkündete am 26. Juni 2013 eine wegweisende Entscheidung. Es untersucht die erheblichen Fakten, die es unter das Standesrecht und die Untreuerechtsprechung subsumierte.
Die Begründung von 23 Seiten Länge sollte bei der Interessenskonfliktsprüfung vor Kanzleiwechseln und -verschmelzungen ebenso wie vor der Vertretung neuer Mandanten mit diametral entgegengesetzten wirtschaftlichen Interessen konsultiert werden.