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Freitag, den 28. Juni 2013

Anwaltlicher Parteiverrat, Interessenskonflikt  

.   Zwei Seiten eines Streits darf ein Anwalt nicht beraten oder vertreten, wenn sie ihn nicht beide vom Konflikt entbinden. Im Prozess Geo Chemical Specialties Inc. v. Gregory Husisian behauptete die Klägerin, dass der beklagte Anwalt erst sie vertreten habe und nach einem Kanzlei­wechsel auf die Seite der Gegner gewechselt sei.

In allen Verfahren ging es um Glycoseeinfuhren aus China, die mehr oder weniger Antidumpingzoll unterliegen sollten. Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, verkündete am 26. Juni 2013 eine wegweisende Entscheidung. Es untersucht die erheblichen Fakten, die es unter das Standesrecht und die Untreuerecht­sprechung subsumierte.

Die Begründung von 23 Seiten Länge sollte bei der Interessens­konflikts­prüfung vor Kanzlei­wechseln und -verschmelzungen ebenso wie vor der Vertretung neuer Mandanten mit diametral entgegen­gesetzten wirtschaft­lichen Interessen konsultiert werden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.