Anwaltlicher Parteiverrat, Interessenskonflikt
CK • Washington. Zwei Seiten eines Streits darf ein Anwalt nicht beraten oder vertreten, wenn sie ihn nicht beide vom Konflikt entbinden. Im Prozess Geo Chemical Specialties Inc. v. Gregory Husisian behauptete die Klägerin, dass der beklagte Anwalt erst sie vertreten habe und nach einem Kanzleiwechsel auf die Seite der Gegner gewechselt sei.
In allen Verfahren ging es um Glycoseeinfuhren aus China, die mehr oder weniger Antidumpingzoll unterliegen sollten. Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, verkündete am 26. Juni 2013 eine wegweisende Entscheidung. Es untersucht die erheblichen Fakten, die es unter das Standesrecht und die Untreuerechtsprechung subsumierte.
Die Begründung von 23 Seiten Länge sollte bei der Interessenskonfliktsprüfung vor Kanzleiwechseln und -verschmelzungen ebenso wie vor der Vertretung neuer Mandanten mit diametral entgegengesetzten wirtschaftlichen Interessen konsultiert werden.
In allen Verfahren ging es um Glycoseeinfuhren aus China, die mehr oder weniger Antidumpingzoll unterliegen sollten. Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, verkündete am 26. Juni 2013 eine wegweisende Entscheidung. Es untersucht die erheblichen Fakten, die es unter das Standesrecht und die Untreuerechtsprechung subsumierte.
Die Begründung von 23 Seiten Länge sollte bei der Interessenskonfliktsprüfung vor Kanzleiwechseln und -verschmelzungen ebenso wie vor der Vertretung neuer Mandanten mit diametral entgegengesetzten wirtschaftlichen Interessen konsultiert werden.