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Sonntag, den 30. Juni 2013

Lehrerpraktika ohne Gehalt: kein Visum

 
Internationale Praktika in USA aussichtsloser
.   Das Auslandspraktikum in den USA scheitert oft nicht nur an den Kosten, sondern auch am Visum. Bis vor wenigen Jahren war die Einreise zum Praktikum in den USA problemlos, dann verlangten die Behörden umfangreiche Nachweise - vermutlich wegen Missbrauchs von Praktikanten als billige Arbeitskräfte - und Sponsoren, und seit einigen Tagen gibt es für Lehrpraktikanten nur noch ein Visum, wenn die Sponsororganisation den Praktikanten ein Gehalt bezahlt.

Da gehaltslose Praktika an Schulen üblich sind und Sponsoren nur als Verwaltungsorganisation einspringen, folgte die Klage eines Sponsors im Fall International Internship Prog v. Janet Napolitano, den das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 25. Juni 2013 entschied.

Dass amerikanische Schulen unpaid Interns einsetzen, ist für die Beurteilung des Visumsprogramms unerheblich, entschied es. Das Einwanderungsgesetz kann so ausgelegt werden, dass Ausländern ein Gehalt zu zahlen ist. Ob die Entscheidung auch Jungjuristen betreffen wird, die zum Lernen, nicht Arbeiten, einige Wochen in die USA kommen wollen, ist aus ihr nicht direkt abzuleiten, doch ist der Trend erkennbar.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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