Da gehaltslose Praktika an Schulen üblich sind und Sponsoren nur als Verwaltungsorganisation einspringen, folgte die Klage eines Sponsors im Fall International Internship Prog v. Janet Napolitano, den das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 25. Juni 2013 entschied.
Dass amerikanische Schulen unpaid Interns einsetzen, ist für die Beurteilung des Visumsprogramms unerheblich, entschied es. Das Einwanderungsgesetz kann so ausgelegt werden, dass Ausländern ein Gehalt zu zahlen ist. Ob die Entscheidung auch Jungjuristen betreffen wird, die zum Lernen, nicht Arbeiten, einige Wochen in die USA kommen wollen, ist aus ihr nicht direkt abzuleiten, doch ist der Trend erkennbar.